KI-Kennzeichnung ab August – der Countdown läuft

KI-Kennzeichnung ab August – der Countdown läuft

Gehört haben wir wohl alle schon davon, ob als „KI-Verordnung“ oder „AI Act“. Doch nun sollten alle im Marketing hellhörig werden, denn ab dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-Inhalte gekennzeichnet werden. Wir ordnen ein, was gilt und was im Marketing besonders relevant wird.

Worum geht es?

Bereits am 21. Mai 2024 hat der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz als Verordnung (EU) 2024/1689 verabschiedet.

Diese Verordnung enthält unter anderem den Artikel 50 mit der sogenannten „Transparenzpflicht“, welche nun auch für Marketer an Relevanz gewinnt, weil sie mit einer KI-Kennzeichnungspflicht einhergeht. Der Gedanke dahinter ist, dass Verbraucher einfacher erkennen sollen, wann sie es mit KI generierten Texten, Bildern und Stimmen zu tun haben. Denn diese kommen immer realistischer daher und so steigt auch die Gefahr von Verwechslungen. Die EU will damit das Vertrauen in digitale Informationen schützen, ohne KI generierte Inhalte zu verbieten.

Ab wann wird es ernst?

Der entscheidende Stichtag ist der 2. August 2026, auch wenn in den vergangenen Monaten zahlreiche Fristen des AI Acts nach hinten verschoben wurden. Wer jetzt noch nicht begonnen hat, sollte sich umgehend mit dem Thema beschäftigen – egal ob KI-Inhalte bei TV-Spots, auf der Website oder in Social Media Auftritten veröffentlicht werden.

Was droht bei Verstößen?

Verstöße gegen die Transparenzpflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. Diese liegen für größere Unternehmen bei bis zu 15 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen sieht die Verordnung eine mildere Bemessung vor und entscheidet im Einzelfall nach Verhältnismäßigkeit. Zusätzlich diskutieren Juristen, ob Wettbewerber Verstöße künftig abmahnen können, was jedoch noch nicht abschließend geklärt ist.

Wichtig zur Einordnung: Diese Höchstbeträge sind Obergrenzen für gravierende Fälle und nicht der Regelfall für einen einzelnen, vergessenen Hinweis.

Was heißt das konkret fürs Marketing?

Für Unternehmen sind vor allem drei Bereiche relevant.

  • Chatbots: Ein KI-Assistent auf Ihrer Website muss zu Beginn erkennbar machen, dass hier keine Person antwortet.
  • Bilder: Fotorealistische KI-Bilder, vor allem wenn diese realistisch aussehende Menschen zeigen (sogenannte Deepfakes), müssen gekennzeichnet werden. Dies gilt nicht für klar erkennbare Illustrationen oder stilisierte Grafiken.
  • Texte: Hier gibt es eine wichtige Entlastung, denn KI-gestützte Werbe- und Websitetexte, die ein Mensch prüft, sind in der Regel von der Pflicht ausgenommen.

Wer jetzt handeln möchte, sollte mit einer schlichten Bestandsaufnahme beginnen und die Sichtbarkeit von KI im Kundenkontakt prüfen. Außerdem lohnt es sich, standardisierte Hinweistexte vorzubereiten (z.B. „Dieses Bild wurde mit KI erstellt“) sowie festzulegen, wer die redaktionelle Verantwortung trägt und wie die Prüfung dokumentiert wird. Die EU-Kommission hat dafür eigene Symbole und einen freiwilligen Verhaltenskodex bereitgestellt, der als praktische Orientierung dient [Link].

Wir können mit diesem Beitrag lediglich einordnen und informieren, damit KI in Kampagnen sauber und regelkonform eingesetzt wird. Eine Rechtsberatung ersetzen wir jedoch nicht und bei konkreten Fragen zu Ihrem Einzelfall führt der zuverlässigste Weg zu einer spezialisierten Kanzlei.

Sollten Sie den praktischen Einsatz von KI im Marketing spannend finden, erzählen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch, wie NetzwerkReklame sich die Vorteile von KI zu Nutze macht und an welchen Stellen die Menschen unersetzbar sind.